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Kurzarbeit: Nachzahlung auf Lohnanteile für Ferien-und Feiertagsansprüche

19.07.2022

Unternehmen können für die Jahre 2020 und 2021 Nachzahlungen bei der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) beantragen.

Die Wichtigsten Informationen und wie Sie vorgehen müssen finden Sie unter arbeit.swiss oder seco.traninigplus.ch.

Für die Nachzahlung der Ferien- und Feiertagsentschädigung im Monatslohn sind die von der Arbeitslosenkasse erfassten Daten massgebend. Da sich die Anforderungen des Abrechnungsformulars mehrmals geändert haben, ist es nicht möglich eine Auswertung aus dem Mirus HR 3.0 zu generieren, da diese nur den aktuellen aber nicht den vergangenen Stand, welchen Sie eingereicht haben wiederspiegelt. Die Auswertungen, Mitarbeiterangaben usw. können sich in der Zwischenzeit verändert haben.

Damit Sie dennoch unkompliziert und einfach das Formular vom Seco ausfüllen können finden Sie im Kundencenter (HR 3.0 unter Hilfe / Kundencenter / HR 3.0 / Kurzarbeit) eine Anleitung.

 

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