Kurzarbeit - Rapport wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden
Auf diesem Rapport werden die Ausfallstunden des Mitarbeiters pro Tag verlangt. Da die Berechnung der Sollstunden nach L-GAV divergierend zu der Berechnung der Sollstunden nach Auslegung des Seco’s ist, hat die Mirus Software AG bei diversen Behördenstellen eine Anfrage auf die Verwendung eines vereinfachten Formulars gestellt.
Gemäss heutigen Wissenstand verlangt das Seco, dass die Sollzeit als Arbeitstag Berechnung angewendet wird. Dies obwohl die allgemeine Verbindlichkeit des L-GAV klar definiert, dass eine durchschnittliche, wöchentliche Arbeitszeit zur Anwendung kommen soll.
Als Schlussfolgerung der Abklärungen muss leider festgehalten werden, dass aktuell kein Lösungsvorschlag besteht, welcher sowohl den Vorgaben des Seco entspricht, als auch die Vorgaben des L-GAV respektiert. Die Mirus Software AG wird und muss somit weiterhin an der Abrechnungsmethode L-GAV festhalten, so wie von der Kontrollstelle L-GAV kommuniziert.
Gerne hätten wir unseren Kunden eine vereinfachte und/oder automatisierte Hilfsliste zur Verfügung gestellt. Aus den oben erwähnten Gründen und ohne Auskunft, wie das Formular unter Berücksichtigung der L-GAV Vorgaben ausgefüllt werden muss, ist eine Umsetzung der besagten Funktionalität im Mirus HR 3.0 leider nicht möglich.
Beachten Sie somit bitte Folgendes: Die Ausfallstunden die der Arbeitslosenkassen, mit dem Rapport über die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden, gemeldet werden müssen, weichen vom Monatsblatt bzw. Soll-Ist-Vergleich gemäss L-GAV Berechnung ab. Die errechneten Ausfallstunden auf diesem Rapport stimmt dann auch nicht mehr mit dem Abrechnungsformular «KAE-Antrag Abrechnung» überein.
Die Hilfsliste aus dem Mirus HR 3.0 für das Abrechnungsformular «KAE-Antrag Abrechnung» wird auf monatlicher Basis angeschaut, und entspricht weiterhin den Vorgaben des Seco.
Wir sind weiterhin im stetigen Kontakt mit den zuständigen Behörden und versuchen Ihnen die bestmögliche Dienstleistung zur Nutzung des Werkzeuges Mirus HR 3.0 zu bieten. Falls es Anpassungen geben wird, werden wir diese schnellst möglichst nach Bekanntgabe der Berechnungsgrundlagen umsetzen und wir informieren Sie unter mirus.ch/News sobald die Anpassung verfügbar ist.
Wir sind überzeugt, dass die Stakeholder, Gastrosuisse, HotellerieSuisse und die Kontrollstelle L-GAV gegenüber dem Seco Möglichkeiten ausloten werden, sodass hoffentlich in absehbarer Zukunft die L-GAV Stundenberechnung beim Seco für die Kurzarbeit akzeptiert wird.
Wir bedauern Ihnen keinen besseren Bescheid geben zu können und bleiben weiterhin für Sie mit den grössten Anstrengungen «am Ball».