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Quellensteuerabrechnung Kanton Wallis

22.10.2020

Die Kantonale Steuerverwaltung des Kanton Wallis verlangt von den Schuldnern der steuerbaren Leistung (SSL) die Abrechnungen elektronisch einzureichen.

 

Von der Kantonalen Steuerverwaltung Wallis werden ab Januar 2021 keine Abrechnungen im Papierformat mehr akzeptiert.

 

Kantonale Steuerverwaltung Kanton Wallis –
Ab Januar 2021 werden nur noch elektronische Abrechnungen akzeptiert

Die Kantonale Steuerverwaltung des Kanton Wallis verlangt von den Schuldnern der steuerbaren Leistung (SSL) die Abrechnungen elektronisch einzureichen.

Von der Kantonalen Steuerverwaltung Wallis werden ab Januar 2021 keine Abrechnungen im Papierformat mehr akzeptiert.

 

Es existieren zwei Möglichkeiten für die elektronische Abrechnung:

Swissdec

Automatische Übermittlung an die zuständigen Kantone direkt aus dem HR 3.0.

Sparen Sie Zeit und Geld! Sie haben die Möglichkeit, die Quellensteuerabrechnung, die Lohnstrukturerhebung des Bundes sowie die Sozialversicherungen elektronisch aus Mirus HR 3.0 zu übermitteln.

Durch diesen stabilen und sicheren Datenaustausch zwischen Ihrem Betrieb, den Behörden und den Versicherern reduziert sich Ihr administrativer Aufwand und Sie profitieren – je nach Kanton – von besseren Inkassoprovisionen bei der Quellensteuerabrechnung.

Damit Sie über Swissdec abrechnen können, sind Stammdatenanpassungen in Ihrem Mirus HR 3.0 notwendig.

Die Parametrierung und Schulung findet per Remote statt. Die Übermittlungsfunktion schalten wir nach der Parametrierung frei.
Die Kosten belaufen sich einmalig auf CHF 170.-./ Mandant


Für weitere Informationen zur Parametrierung melden Sie sich im Support oder unter swissdec(at)mirus.ch.

 

Kantonales Portal (Online-Verfahren des Kanton Wallis)

Ab dem 1. Januar 2021 haben alle SSL die Möglichkeit die Quellensteuerabrechnungen auf elektronischem Weg der kantonalen Steuerverwaltung zu übermitteln.

(keine automatische Übermittlung via HR 3.0).

Quelle: https://www.vs.ch/de/web/scc/quelle

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