Die Aufsichtskommission für den L-GAV, hat, gestützt auf Art 35 L-GAV am 04. März 2024 beschlossen, die Jährlichen Vollzugskostenbeiträge rückwirkend per 01. Januar 2024 zu erhöhen.
Falls sie noch nicht die Automatischen Berechnung anwenden, nutzen Sie die Gelegenheit, diese mit der Anpassung der Beträge zu Parametrieren. Weitere Informationen finden Sie im Kundencenter.